Haftungsausschluss – Medikamente
Hiermit gebe ich bekannt, dass ich keine Haftung für Folgen eines Medikamentenersatzes durch den Apotheker übernehme.
Mehrere gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Herstellern von Medikamenten (vorwiegend preiswerten Generika) zwingen den Apotheker gelegentlich, abweichend von der Verordnung des Arztes, ein billigeres oder anderes Medikament aus der selben Stoffgruppe an den Versicherten abzugeben. Der Arzt weiß NICHT von welchem Hersteller das stoffgleiche Medikament an den Patienten tatsächlich abgegeben wurde.
Unübersichtliche Verträge und fehlender Zugang zu den jeweils tagesfrischen Datenbanken machen es einem Arzt unmöglich diese Ersatzabgaben durch die Apotheke zu verhindern.
Die Situation wird auch dadurch noch komplizierter, dass verschiedene Krankenkassen mit unterschiedlichen Herstellern für bestimmte Stoffgruppen Verträge abschließen. Folge: Versicherte verschiedener Krankenkassen bekommen in der Apotheke die gleichen Medikamente aber von verschiedenen Herstellern.
Abgabe eines Originalpräparates gegen Aufzahlung ist nicht möglich.
Ihrem Arzt sind durch ständige Androhung von Strafzahlungen (Regressen) die Hände gebunden.
Ideologisch besetzte und volkswirtschaftlich sinnlose und sogar schädliche Spar(wahn)maßnahmen im Gesundheitswesen haben bislang keines der politisch erklärten Ziele erreicht.
Sinnvoller wäre die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken oder abzuschaffen, wie das in vielen Ländern der Fall ist, wodurch Kostensenkung in Milliardenhöhe sofort entstünde. Auf diese sicheren Einnahmen aus den Versichertenbeiträgen zur Krankenversorgung will der Staat aber nicht verzichten.
Es ist bekannt, dass die PharmaFORSCHUNG darunter leidet und in andere Länder abwandert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich
ausschließlich an Ihre Krankenkasse